Traumaambulanzen

Traumaambulanzen bieten Hilfe für Opfer von Gewalttaten. Der rechtliche Anspruch ist geregelt im § 1 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz: Menschen haben Anspruch auf Hilfe, wenn sie Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wurden.

 

Traumaambulanzen bieten zu 15 Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche.

 

Für die psychologische Unterstützung wenden sich Betroffene direkt an die nächstgelegene Traumaambulanz, am besten telefonisch: Übersicht der Traumaambulanzen im Bundesland Brandenburg


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