Beendigung der Therapie

Eine Psychotherapie endet, wenn...

  • ...die von deiner Krankenkasse genehmigten Therapiestunden aufgebraucht sind oder
  • ...wenn du die Therapieziele erreicht hast oder
  • ... wenn absehbar ist, dass die Therapieziele leider nicht erreicht werden können.

Grundsätzlich kann eine Psychotherapie von beiden Seiten aus (also von Patient*innen und von Psychotherapeut*innen) jederzeit beendet werden. Falls du die Therapie beenden möchtest, bitte ich dich, dass du mich informierst über diese Entscheidung: Ich muss der Krankenkasse immer mitteilen, wenn eine Therapie beendet ist.

 

Ich beende Therapien von meiner Seite aus, wenn du mehrfach nicht zu vereinbarten Terminen erschienen bist oder wenn wir keine Arbeitsbeziehung aufbauen können. Für die Arbeitsbeziehung ist es wichtig, dass wir uns einig sind über die Ziele und die Methoden der Therapie. Wichtig ist auch deine Mitarbeit in der Therapie und z.B. das Erledigung von Therapie-Hausaufgaben.


Evaluation der Psychotherapie

Es gehört zur routinemäßigen Qualitätskontrolle von Psychotherapeuten, Therapieverläufe systematisch zu evaluieren. Dabei geht es um Antworten auf Fragen wie: War die Therapie erfolgreich? Wie effektiv war die Therapie? Ist die erzielte Veränderung bedeutsam?

 

Eine Auswertung ist aber nicht nur am Ende einer Therapie sinnvoll. Eine kontinuierliche Überprüfung einer laufenden Psychotherapie ist genauso wichtig (dazu nutze ich z.B. den Fragebogen zur Evaluation von Psychotherapieverläufen FEP-2).


Rückfallprophylaxe

Bei einem geplanten Therapieende wird eine Rückfallprophylaxe durchgeführt.