Therapiekosten
Meine Therapiepraxis hat eine Kassenzulassung. Das bedeutet, deine gesetzliche Krankenkasse (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK, AOK, BKK VBU usw.) bezahlt die Kosten für die Termine, falls diese Voraussetzungen erfüllt sind:
Wenn du deine Gesundheitskarte nicht beim Termin dabei hast, musst du die Kosten für den Termin selbst bezahlen. Du bekommst dann eine Rechnung von mir. Die Höhe der Kosten sind gesetzlich geregelt in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten: Ein 50-minütiger Termin kostet 100,55€.
Wenn du einen Therapie-Termin vereinbart hast, musst du ihn einhalten - oder mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagen. Ansonsten erhälst du eine Rechnung über das Ausfall-Honorar in Höhe von 75,00€.
Wenn bei einer privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe versichert bist, erfolgt die Bezahlung der Therapiekosten per Rechnung. Die Kosten sind festgelegt durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte erfrage im Vorhinein, ob im individuellen Vertrag deiner privaten Krankenversicherung die Therapiekosten übernommen werden. Eine Psychotherapie muss vor Beginn vom Versicherten beantragt werden bei der Beihilfe bzw. bei der privaten Krankenversicherung. Spezielle Formulare sind hierfür notwendig, die du anfordern musst. In den meisten Fällen muss ich außerdem ein Gutachten schreiben über das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, damit die Therapie beantragt werden kann.
Hier drei Beispiele für Beihilfe-Stellen:
Auch hier werden die Therapiekosten berechnet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).