Die elektronische PatientenAkte (ePA)

Die elektronische PatientenAkte (ePA) ist ein Service für alle Patient*innen jeder gesetzlichen Krankenversicherung. Patient*innen können, wenn sie möchten, in ihrer Akte medizinische Unterlagen speichern. Sie können dadurch Befunde selbst einsehen oder an bestimmte Behandler*innen freigeben. Das Ziel ist immer die Optimierung der Behandlungsqualität.

 

Dieser Service für Patient*innen ist kostenlos und freiwillig. Patient*innen entscheiden über die Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte. Dazu haben sie eine Vielzahl an Optionen: Sie können gespeicherte Daten wieder löschen oder ausgewählten Behandler*innen zeitlich befristet eine Einsicht ermöglichen. Sie können Daten dauerhaft gespeichert lassen, wenn sie das möchten. Patient*innen können speziell für Notfall-Situationen Angaben speichern auf ihrer E-Gesundheitskarte (z.B. über chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten). Sie können einen E-Medikationsplan nutzen, der Informationen zur Dosierung, Einnahme-Zeitpunkt usw. von Medikamenten enthält.

 


Die Rechte von Patient*innen

Wenn Patient*innen die Daten einer aktuellen Behandlung in ihrer elektronischen Patientenakte speichern lassen möchten, müssen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen dies tun - das gehört zu den gesetzlichen Pflichten von Behandler*innen.

 

Grundsätzlich entscheiden Patient*innen, welche Dokumente in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden sollen. Das bedeutet: Die ePA zeigt nicht automatisch alle Infos früherer Behandlungen an.


Welche Behandler*innen bieten den Service an?

Aktuell bieten alle Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen allen gesetzlich Versicherten diesen Service. In Zukunft sollen außerdem weitere Gesundheitsdienste das Lesen / Schreiben der E-Patientenakte anbieten: Krankenhäuser, Pflegefachkräfte, Pflegeheime, Hebammen, Physiotherapeut*innen


Vor- und Nachteile

Über den Nutzen und die Risiken (z.B. die Datensicherheit) der elektronischen Patientenakte (ePA) informieren die Krankenkassen. Aber auch Behandler*innen wie Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen können hierzu Informationen vermitteln.


Kinder und Jugendliche

Bis zum 16. Lebensjahr kann die E-Patientenakte von einer sorgenberechtigten Vertreter*in angelegt und verwaltet werden. Dazu benötigt sie die E-Gesundheitskarte des Kindes / Jugendlichen.


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