Terminservicestelle 116117

Die Terminservicestelle, erreichbar unter Tel. 116117, vermittelt Termine für Hausärzte, Kinderärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten. Aber: Die TSS vermittelt keine Termine für eine Psychotherapie, sondern nur für...

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde
  2. Akutbehandlung
  3. Probatorik

Diese Termine vermittelt die TSS:


1. Psychotherapeutische Sprechstunde

Das Ziel der psychotherapeutischen Sprechstunde ist es, herauszufinden, ob eine psychische Erkrankung vorliegt.

 

Du brauchst dafür keine Überweisung und keinen Überweisungscode.


2. Akutbehandlung

Das Ziel der Akutbehandlung ist es, Menschen kurzfristig und auf begrenzte Weise in einer psychischen Krise zu unterstützen.

 

Voraussetzung für die Vermittlung einer Akutbehandlung durch die Terminservicestelle: Du warst schon bei einem Psychotherapeuten in der Sprechstunde und hast das Formular "Individuelle Patienteninformation" erhalten mit der Empfehlung "Ambulante psychotherapeutische Akutbehandlung" inklusive einem Überweisungscode.


3. Probatorik

In der Probatorik kann der Patient das genaue Vorgehen bei einer bestimmten psychischen Erkrankung kennen lernen und probieren, ob der Therapeut und die Therapiemethoden für ihn passen.

 

Voraussetzung für die Vermittlung eines Probatorik-Termins durch die Terminservicestelle: Du warst schon bei einem Psychotherapeuten in der Sprechstunde und hast das Formular Individuelle Patienteninformation erhalten mit der Empfehlung "Ambulante Psychotherapie: zeitnah erforderlich" und auf dem Formular befindet sich ein Überweisungscode.


Die Terminservicestelle findet keinen Termin?

Wenn die Terminservicestelle keinen Termin bei Psychotherapeut*innen vermitteln kann, hast du einen Anspruch darauf, ambulant in einem Krankenhaus behandelt zu werden.


Sonderfall: KV Brandenburg

Die KV Brandenburg hat im Sicherstellungsstatut beschlossen: Wenn Psychotherapeut*innen feststellen, dass eine Akutbehandlung erforderlich ist oder eine Psychotherapie zeitnah erforderlich ist, müssen sie dem Patienten einen entsprechenden Termin anbieten oder eine Terminvermittlung zu einem anderen Psychotherapeuten vornehmen.

 

Es ist nicht geregelt, was geschehen soll, wenn sowohl der Psychotherapeut, als auch andere Psychotherapeut*innen keine freien Kapazitäten haben.


Rechtsgrundlage und Links